Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den „Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport“ befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden aufgrund der „CMR“ erbracht, wobei die „AÖSp“ als vereinbart gelten. Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-und Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, usw.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen. Entsorgung von Leermaterial etc. führen wir gerne kostenlos durch.
Zahlung
So nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen prompt, nach Rechnungserhalt, netto, in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Delogierungstermine können bis einen Werktag 12.00 Uhr vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Ab dann wird eine Stornogebühr verrechnet.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, sowie Zinsen pro angefangenem Monat.
Sonstiges
Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell notwendige Arbeiten von diversen Professionisten (wie Tischler, Elektriker, Installateur etc.). Sämtliche, nicht durch unser Verschulden entstandene Lagerungs- und Mehrkosten werden ebenfalls gesondert berechnet. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen obige Sonderleistungen sinngemäß.
Delogierung
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, sollten Gegenstände im Zuge einer gerichtlichen Räumung eingelagert werden, umgehend nach Einlagerung einen Verwertungsantrag bei Gericht zu stellen. Sollte ein solcher Verwertungsantrag nicht binnen 1 Monat nach erfolgter Räumung und Einlagerung gestellt worden sein, wird die Auftragnehmerin (Spedition) bevollmächtigt (und damit berechtigt, aber nicht verpflichtet), diesen im Namen und Auftrag der Auftraggeberin bei Gericht zu stellen. Die Kosten dieses Antrages hat der Auftraggeber zu tragen.
Gerichtsstand Wien