Stand 13.12.2017
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den „Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport“ befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden aufgrund der „CMR“ erbracht, wobei die „AÖSp“ als vereinbart gelten. Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-und Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, usw.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen. Entsorgung von Leermaterial etc. führen wir gerne kostenlos durch.
Zahlung
So nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen prompt, nach Rechnungserhalt, netto, in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Delogierungstermine können bis einen Werktag 12.00 Uhr vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Ab dann wird eine Stornogebühr verrechnet.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, sowie Zinsen pro angefangenem Monat.
Sonstiges
Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell notwendige Arbeiten von diversen Professionisten (wie Tischler, Elektriker, Installateur etc.). Sämtliche, nicht durch unser Verschulden entstandene Lagerungs- und Mehrkosten werden ebenfalls gesondert berechnet. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen obige Sonderleistungen sinngemäß.