Wir legen Wert auf
Diskretion bei
Zwangsräumungen
Fast kein anderes Unternehmen in Wien verfügt über mehr Erfahrung für die sensible Aufgabe der Durchführung von Zwangsräumungen (Delogierungen).
Seit Jahren genießen wir das uneingeschränkte Vertrauen unzähliger Hausverwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien und öffentlicher Institutionen und können mit Stolz auf eine gute Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden verweisen.
Wichtige Informationen
- Die Räumungsexekution unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Gerade für diese besonders sensible Aufgabe ist unser Unternehmen durch seine Erfahrung und Professionalität besonders geeignet. Wir legen natürlich während der gesamten Amtshandlung Wert auf Diskretion. Die gesetzlichen Regeln bezüglich Zwangsräumungen können Sie hier als PDF herunterladen.
- Um einen reibungslosen Ablauf einer Delogierung zu gewährleisten, ist es notwendig, zwei Zeugen, einen Spediteur und einen Schlosser bereitzustellen. Mitarbeiter unseres Betriebes dürfen nicht als Zeugen fungieren, da sie an der Amtshandlung beteiligt sind.
- Auf Grund der Parkplatzsituation in vielen Teilen von Wien ist es erforderlich, eine Halteverbotszone zu organisieren. Wir kümmern uns gerne um die dafür nötigen Details.
- Sollte das Lagergut nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt werden, ist es empfehlenswert, einen Verkaufsantrag bei Gericht zu stellen, damit die Lagerung schnellstmöglich durch eine gerichtliche Versteigerung beendet werden kann.
- Im Zuge von Delogierungen bieten wir auch die abschließende Entrümpelung der verbleibenden - meist als wertlos erklärten - Gegenstände an.