Wie vorgehen,
wenn beim Transport
ein Schaden entsteht?
Die Unversehrtheit Ihrer Habseligkeiten hat beim Transport stets oberste Priorität. Bestens ausgebildete Mitarbeiter und hochwertigste Verpackungsmaterialien sorgen seit Jahrzehnten für reibungslose Abläufe und zufriedene Kunden. Leider können aber beim Transport Schäden an den Waren nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Um in solchen Fällen den Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, ist es wichtig zu wissen, was Sie dabei beachten sollten.
Wichtige Informationen
Damit Ihre Schadenersatzansprüche nicht erlöschen, beachten Sie bitte folgende wichtige Punkte:
- Untersuchen Sie das Gut sofort bei Ablieferung auf offensichtliche Beschädigungen oder Verluste und halten Sie diese auf dem Arbeitsschein explizit schriftlich fest. Pauschale Hinweise genügen nicht.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden, die Sie z.B. erst beim Auspacken feststellen, müssen dem Spediteur binnen 6 Tagen nach Annahme des Gutes schriftlich angezeigt werden. Das heißt, das Reklamationsschreiben muss uns innerhalb von 6 Tagen zugehen. Bei einer solchen nachträglichen Reklamation ist auch der Nachweis zu führen, dass der Schaden durch uns entstanden ist.
- Wurden die Kartons selbst verpackt, entfällt jeglicher Schadenersatzanspruch.